BEKÄMPFUNG UNLAUTEREN WETTBEWERBS

Welche Leistungen bieten wir an?

Unsere Warschauer Kanzlei bietet Rechtsberatung im Bereich des Schutzes vor Handlungen, die gegen die Regeln lauteren Wettbewerbs verstoßen. Wir nehmen auch die Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Praktiken auf.

Was ist ein unlauterer Wettbewerb?

Als unlauteren Wettbewerb bezeichnet man ein rechtswidriges Verfahren, oder Verstoß gegen die guten Sitten, die die Interesse des Unternehmers oder Kunden verletzen oder bedrohen.

Welche Handlungen unlauteren Wettbewerbs unterscheidet man?

Den Handlungen unlauteren Wettbewerbs gehören insbesondere: irreführende Bezeichnung eines Unternehmens, falsche oder betrügerische Bezeichnung der geografischen Herkunft der Waren oder Dienstleistungen, irreführende Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen, die Verletzung der Geschäftsgeheimnisse, Anleitung zur Auflösung oder Nichterfüllung des Vertrages, Nachahmung der Produkte, Unterstellung oder unlauteres Anpreisen, Zugangsbehinderung zum Markt, Bestechung einer Person, die eine öffentliche Funktion hat, sowie unlautere oder verbotene Werbung, die Veranstaltung des Schneeballsystems, die Führung oder Veranstaltung von Handlungen im Konsortium.

Welche Verantwortung ist für die Handlung unlauteren Wettbewerbs zu tragen?

Für die Handlungen unlauteren Wettbewerbs droht Haftpflicht und strafrechtliche Verantwortlichkeit.

Unsere Kanzlei bietet die Rechtsberatung beim Schutz vor Handlungen unlauteren Wettbewerbs. Wir nehmen auch die Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Praktiken auf.

Im Namen des Mandanten bereiten wir die Warnlisten an potentielle Verletzer der Vorschriften unlauteren Wettbewerbs vor. Wir vermitteln bei Konflikten von Rechten zum Abschluss der Vereinbarung zwischen den Parteien.